Es sind schon 4.006 Jugendliche
mit dem JahresTicket unterwegs.
Fragen und Antworten
Hier findest du alle Fragen und Antworten rund um das neue Jugend-FreizeitTicket.
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Im Forum könnt ihr über das Jugend-FreizeitTicket diskutieren und eure Erfahrungen austauschen.
Frage: Was ist Voraussetzung zur Gültigkeit des Jugend-FreizeitTickets?
Antwort: Das MonatsTicket ist erst mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.
Antwort: Das MonatsTicket ist erst mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.
Frage: Wie kann ich mein JFT-JahresTicket verlängern?
Antwort: Die drei Abocenter des VBN (Bremen-BSAG, Oldenburg-VWG, Bremerhaven-BREMERHAVEN BUS) schreiben 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets alle Inhaber an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst Du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst Dich auch jederzeit selber an Dein Abocenter wenden und Dein JFT JahresTicket dort verlängern.
Antwort: Die drei Abocenter des VBN (Bremen-BSAG, Oldenburg-VWG, Bremerhaven-BREMERHAVEN BUS) schreiben 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets alle Inhaber an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst Du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst Dich auch jederzeit selber an Dein Abocenter wenden und Dein JFT JahresTicket dort verlängern.
Frage: Wann gilt das Jugend-FreizeitTicket?
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig das Gesamtnetz des VBN zu befahren.
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig das Gesamtnetz des VBN zu befahren.
Frage: Wer kann das Jugend-FreizeitTicket nutzen?
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket richtet sich an Jugendliche unter 21 Jahren und kann bereits von Kindern ab 6 Jahren genutzt werden. Kinder unter 6 Jahren fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos. Das Jugend-FreizeitTicket ist nicht übertragbar und es gibt keine Mitnahmemöglichkeit.
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket richtet sich an Jugendliche unter 21 Jahren und kann bereits von Kindern ab 6 Jahren genutzt werden. Kinder unter 6 Jahren fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos. Das Jugend-FreizeitTicket ist nicht übertragbar und es gibt keine Mitnahmemöglichkeit.
Frage: Wo gilt das Jugend-FreizeitTicket?
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket gilt im gesamten VBN-Land. Eine Karte, die dieses Gebiet zeigt, befindet sich auf dieser homepage. Das Jugend-FreizeitTicket gilt in allen Bussen und Bahnen (in der 2. Wagenklasse) im gesamten VBN-Land (siehe Karte), also zum Beispiel für Fahrten von Bremen-Nord nach Bremen-Stadt, Bremerhaven, Delmenhorst oder Oldenburg. Auch Stadtbus-Verkehre in den genannten Städten und Nachtverkehre können verbundweit benutzt werden. Die Nutzung der im VBN-Land verkehrenden IC- und ICE-Züge (Fernverkehr) ist ausgeschlossen.
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket gilt im gesamten VBN-Land. Eine Karte, die dieses Gebiet zeigt, befindet sich auf dieser homepage. Das Jugend-FreizeitTicket gilt in allen Bussen und Bahnen (in der 2. Wagenklasse) im gesamten VBN-Land (siehe Karte), also zum Beispiel für Fahrten von Bremen-Nord nach Bremen-Stadt, Bremerhaven, Delmenhorst oder Oldenburg. Auch Stadtbus-Verkehre in den genannten Städten und Nachtverkehre können verbundweit benutzt werden. Die Nutzung der im VBN-Land verkehrenden IC- und ICE-Züge (Fernverkehr) ist ausgeschlossen.
Frage: Was kostet das Jugend-FreizeitTicket?
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket wird als Monats- und JahresTicket herausgegeben. Das MonatsTicket kostet 16,90 € pro Monat, das JahresTicket 11,00 € pro Monat bei einmaliger jährlicher Vorauszahlung von 132,00 € in bar oder per Überweisung.
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket wird als Monats- und JahresTicket herausgegeben. Das MonatsTicket kostet 16,90 € pro Monat, das JahresTicket 11,00 € pro Monat bei einmaliger jährlicher Vorauszahlung von 132,00 € in bar oder per Überweisung.
Frage: Warum gibt es das JahresTicket nicht mit monatlicher Vorwegzahlung?
Antwort: Leider mussten wir uns zu einer einmaligen Vorabzahlung entscheiden, da es bei den Abonnenten im Erwachsenentarif immer wieder zu geplatzten Lastschriften kommt. Die Kosten und der personelle Aufwand für Mahnverfahren und Inkassoprüfungen sind schon im Erwachsenentarif sehr hoch. Bei einem monatlichen Betrag von 11,00 EUR ließe sich dieser Aufwand überhaupt nicht mehr rechtfertigen. Aus diesem Grund haben sich unsere Mitgliedsunternehmen, die für uns das Jugend-FreizeitTicket abwickeln dazu entschieden, dass das Jugend-FreizeitTicket nur als JahresTicket mit einmaliger Vorauszahlung ausgegeben wird.
Antwort: Leider mussten wir uns zu einer einmaligen Vorabzahlung entscheiden, da es bei den Abonnenten im Erwachsenentarif immer wieder zu geplatzten Lastschriften kommt. Die Kosten und der personelle Aufwand für Mahnverfahren und Inkassoprüfungen sind schon im Erwachsenentarif sehr hoch. Bei einem monatlichen Betrag von 11,00 EUR ließe sich dieser Aufwand überhaupt nicht mehr rechtfertigen. Aus diesem Grund haben sich unsere Mitgliedsunternehmen, die für uns das Jugend-FreizeitTicket abwickeln dazu entschieden, dass das Jugend-FreizeitTicket nur als JahresTicket mit einmaliger Vorauszahlung ausgegeben wird.
Frage: Wo ist das MonatsTicket erhältlich?
Antwort: Das MonatsTicket ist in den betriebseigenen Kundencentern, den privaten Vorverkaufsstellen, den Reisezentren und Fahrkartenautomaten der DB sowie über die automatischen Verkaufssysteme und Fahrausweisdrucker der Regionalbusunternehmen erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt.
Antwort: Das MonatsTicket ist in den betriebseigenen Kundencentern, den privaten Vorverkaufsstellen, den Reisezentren und Fahrkartenautomaten der DB sowie über die automatischen Verkaufssysteme und Fahrausweisdrucker der Regionalbusunternehmen erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt.
Frage: Wo ist das JahresTicket erhältlich?
Antwort: Um das JahresTicket zu erhalten, ist ein Bestellformular auszufüllen. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen des VBN sowie über die Homepage unter www.jugend-freizeitticket.de erhältlich. Die Bestellung ist vom künftigen Ticketinhaber sowie bei Personen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und mit einem Passbild des künftigen Inhabers an eines der genannten Verkehrsunternehmen zu übersenden. Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahren mit einem gültigen Schüler- oder Kinderausweis, ab 16 Jahren mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Antwort: Um das JahresTicket zu erhalten, ist ein Bestellformular auszufüllen. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen des VBN sowie über die Homepage unter www.jugend-freizeitticket.de erhältlich. Die Bestellung ist vom künftigen Ticketinhaber sowie bei Personen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und mit einem Passbild des künftigen Inhabers an eines der genannten Verkehrsunternehmen zu übersenden. Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahren mit einem gültigen Schüler- oder Kinderausweis, ab 16 Jahren mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Frage: Was passiert bei Verlust meines Jugend-FreizeitTickets?
Antwort: Bei Verlust oder Beschädigung des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15,00 €. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.
Antwort: Bei Verlust oder Beschädigung des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15,00 €. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.
Frage: Wo gibt es Infos zum Jugend-FreizeitTicket?
Antwort: Ausführliche Infos gibt es auf dieser Internetseite, in den bekannten Vorverkaufsstellen sowie telefonisch bei der VBN-Service-Auskunft unter 01805 - 826 826 (14Ct./Min., Mobilfunk ggf. höher, max. 0,42 €/Min.).
Antwort: Ausführliche Infos gibt es auf dieser Internetseite, in den bekannten Vorverkaufsstellen sowie telefonisch bei der VBN-Service-Auskunft unter 01805 - 826 826 (14Ct./Min., Mobilfunk ggf. höher, max. 0,42 €/Min.).
Frage: Wann gilt das Jugend-FreizeitTicket in den Schulferien?
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket gilt in den Ferien zu den gleichen Uhrzeiten wie sonst, d.h. Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Antwort: Das Jugend-FreizeitTicket gilt in den Ferien zu den gleichen Uhrzeiten wie sonst, d.h. Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.
