Tarifbestimmungen

Allgemeines

  1. Das Jugend-FreizeitTicket ist ein besonderes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahren. Es wird als MonatsTicket und als JahresTicket herausgegeben und ist nicht übertragbar.
  2. Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig das Gesamtnetz des VBN zu befahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
  3. Die im VBN verkehrenden Nachtlinien der BSAG, der Nachtexpresslinien der VWG, die Nachtschwärmerlinien (alle mit „N“ gekennzeichneten Linien) sowie alle Nachteulen können ohne Zahlung des Nachtlinienzuschlags auch über 3:00 Uhr hinaus genutzt werden.
  4. In den im VBN-Gebiet verkehrenden Zügen kann das Jugend-FreizeitTicket ausschließlich in der 2. Klasse genutzt werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist auch gegen Zahlung des Zuschlages nicht möglich. Die Nutzung der im VBNGebiet verkehrenden IC- und ICE-Züge ist ausgeschlossen.

Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket

  1. Das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket ist vom Inhaber mit dem Namen zu versehen. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahre mit einem gültigen Schülerausweis oder Kinderausweis mit Bild, ab 16 Jahre mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  2. Der Nutzer darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraumes das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  3. Das MonatsTicket ist in den betriebseigenen Kundencentern, den privaten Vorverkaufsstellen, den Reisezentren der DB sowie über die automatischen Verkaufssysteme und Fahrausweisdrucker der Verkehrsunternehmen erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt.
  4. Bei Verlust oder Beschädigung des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet.

Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket

  1. Das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket wird über die Kundencenter der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS als Plastikkarte ausgegeben.
  2. Es wird jeweils zum 1. eines Monats für die Dauer von 12 Monaten ausgestellt.
  3. Um das JahresTicket zu erhalten, ist ein Bestellformular auszufüllen, die Bestellung ist vom Besteller sowie bei Personen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und mit einem Passbild des künftigen Inhabers an eines der genannten Verkehrsunternehmen zu übersenden. Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraumes das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahren mit einem gültigen Schülerausweis oder Kinderausweis mit Bild, ab 16 Jahren mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  4. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen des VBN sowie über die Homepage unter www.jugendfreizeitticket.de erhältlich.
  5. Der Jahresbeitrag ist in einer Summe an das zuständige Kundencenter zu überweisen. In ausgewählten Kundencentern ist auch Barzahlung möglich. Nach Zahlungseingang und Vorliegen des Bestellformulars wird das Jugend-FreizeitTicket mit dem Namen des Inhabers, dem Lichtbild sowie dem Gültigkeitszeitraum versehen und an den Inhaber übersandt.
  6. Der Eingang des Bestellformulars und der Zahlungseingang müssen bis spätestens zum 10. eines Monats erfolgen, dann wird das JahresTicket für den Folgemonat rechtzeitig an den Inhaber übersandt.
  7. Gleiches gilt auch bei einer Verlängerung des JahresTickets.
  8. Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15,00 EUR. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.

Preise

  1. Das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket kostet 14,90 EUR
  2. Der Preis des Jugend-FreizeitTickets als JahresTicket beträgt 118,80 EUR (= 9,90 EUR/Monat).

Datenschutzbestimmungen

Mit Abgabe des Antragsformulars willigt der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter ein, dass der VBN bzw. die Verkehrsunternehmen, die der VBN mit der Abwicklung des Jugend-FreizeitTickets beauftragt hat, die persönlichen Daten gem. § 28 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BDSG zur vertraglichen Abwicklung zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Werden mit der Erstellung der Jugend-FreizeitTickets Dritte beauftragt, dürfen die Verkehrsunternehmen die Daten an diese weitergeben. Von diesen dürfen die Daten ausschließlich für die Erstellung der Tickets und Versand an den Kunden genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten an Unbefugte wird ausgeschlossen.

Es sind schon 2.907 Jugendliche
mit dem JahresTicket unterwegs.